Heilpraktikerkosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Sie haben die Möglichkeit durch eine Privat- oder Zusatzversicherung für den Heilpraktiker Kosten erstattet zu bekommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.